Vorstand beschließt Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen

Die (finanzielle) Unterstützung von Exkursionen und anderen Veranstaltungen im Umfeld des Historischen Seminars hat sich in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren Förderaspekt der Vereinsarbeit entwickelt. Im Bemühen um mehr Transparenz und Planungssicherheit hat nun der Vorstand von historiae faveo bei seiner letzten Sitzung folgende Richtlinien für die Förderung von Veranstaltungen am Historischen Seminar beschlossen:

  1. Anträge auf Förderung von Tagungen sollen grundsätzlich vor der Veranstaltung gestellt werden.
  2. Als Verwendungszweck ist nur die Förderung der Tagung insgesamt anzugeben. Speziellere Verwendungszwecke wie Vortragshonorare, Erstattung von Fahrtkosten, Druckkostenzuschüsse etc. scheinen mit der Satzung von historiae faveo nicht vereinbar.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert